Elterninformationsabend 29. April 2026 - Materialien

Werte Eltern,

 

zum Elterninformationsabend am 29. April 2026 um 17.00 Uhr im Ratssaal der Stadt Halberstadt haben wir die folgenden Materialien für Sie vorbereitet:

 

(1) Leitfaden zur erweiterten Schullaufbahnberatung

(2) Kurzfassung Leitfaden

(3) Kompetenzeinschätzungsbogen

(4) Broschüre: Wie weiter nach Klasse 4?

Lizenzen & Quellen

Terminplan über die Aufnahme an weiterführenden Schulen mit einem inhaltlichen Schwerpunkt im Schuljahr 2026/2027

Nachstehend finden Sie die Terminkette im Rahmen der Schullaufbahnberatung.

Bitte beachten Sie:

Die grün unterlegten Termine sind die Termine zur ergänzenden Schullaufbahnberatung. Diese Termine sind für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2026/2027 im vierten Schuljahr lernen.

Alle weiteren Termine geben die Termine für das laufende Schuljahr 2025/2026 an.


Fristen/
Termine
Ereignis
bis 03.07.2026

Erweiterte Schullaufbahnberatung

Information der Personensorgeberechtigten durch die Grundschule zur Aufnahme an die weiterführenden Schulen sowie zum Angebot der weiterführenden Schulen (Voraussetzungen, Anforderungen, Bildungswege). Darüber hinaus informieren wir allgemein über die erweiterte Schullaufbahnberatung und über das Eignungsfeststellungsverfahren.

Wir werden zu einem gemeinsamen Elternabend für die Grundschulen der Stadt Halberstadt einladen

bis 31.08.2026 Erweiterte Schullaufbahnberatung: Vorläufiger Wunsch der Eltern
Die Eltern erhalten von der Schule ein Formblatt und geben auf dieserm ihre vorläufige Wahl zum Besuch der weiterführenden Schule nach dem 4. Schuljahrgang an. Dieses Formblatt geht zurrück an die zuständige Grundschule.
bis 11.09.2026 Empfehlung der Grundschule zur Wahl der weiterführenden Schule
Die Eltern erhalten von der Grundschule auf dem o.g. Formblatt eine Rückmeldung mit der Empfehlung der Schule über die Form der weiterführenden Schule. Dafür bietet die Schule Beratungsgespräche unter Verwendung des landeseinheitlichen Kompetenzeinschätzungsbogens an.
bis 18.09.2026 Endgültige Anmeldung zum Eignungsfeststellungsverfahren:
Die Eltern erhalten erneut das bekannte Formblatt und geben nun im dritten Abschnitt an, ob ihr Kind am Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen soll. Das Formbaltt wird erneut in der Grundschule abgegeben.
18.09.2026 Meldung der zum Eignungsfeststellungsverfahren gemeldeten Schüler an das Landesschulamt
Die Schulen melden die Schüler, die über das Formblatt durch die Personensorgeberechtigten für das Eignungsfeststellungsverfahren angemeldet wurden, an das Landesschulamt.
29.09.2026

Eignungsfeststellungsverfahren Teil 1

Schriftliche Leistungserhebung im Fach Deutsch.

01.10.2026 Eignungsfeststellungsverfahren Teil 2

Schriftliche Leistungserhebung im Fach Mathematik

07.11.2026 Eignungsfeststellungsverfahren Teil 3

Mündliche Leistungserhebung in den Fächern Deutsch und Mathematik.

30.01.2026 Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, der Schullaufbahnempfehlungen und des Formulars zur Schullaufbahnerklärung
09.02.2026 Abgabe der Schullaufbahnerklärungen in der Grundschule. Anschließend Übersendung der Schullaufbahnerklärungen durch die Grundschulen an das Schulverwaltungsamt des Landkreises Harz.
bis 06.02.2026 Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt  

Anmeldung an einer Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt durch die Personensorgeberechtigten

bis 11.02.2026

Einladung zur Eignungsprüfung durch die Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt

16.02. bis 20.02.2026

Eignungsprüfung an den Schulen mit genehmigten inhaltlichen Schwerpunkten Sprachen, Musik, bildende Kunst, Sport und mit mathematisch-naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt (außerhalb der Unterrichtszeit)

02.03. bis 06.03.2026

Nachprüfungstermine an Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt

18.03.2026 Erstellung einer Ranglistenfolge und Information an die Personensorgeberechtigten über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens durch die Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten
bis 26.03.2026 Rückmeldung der Personensorgeberechtigten zur Inanspruchnahme des Platzes an der Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt
bis 10.04.2026 Hauptnachrückverfahren zur Aufnahme an den Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten
bis 04.05.2026 Zuordnung der Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschule, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien durch die Schulträger
bis 05.06.2026 Schriftliche Mitteilung an die Personensorgeberechtigten durch die aufnehmenden Schulen über die Entscheidung, an welcher Sekundarschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule oder welchem Gymnasium die Aufnahme des Kindes erfolgt.



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