Neuregelung zum Übergang an die weiterführenden Schulen

Ab dem Schuljahr 2024/2025 tritt für Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen eine Neuregelung bezüglich der Schullaufbahnempfehlungen in Kraft.

Diese Regelungen wurden in einem Schulleiterbrief veröffentlicht.

 

Was ist neu?

 

  1. Für den 3. Schuljahrgang ist erstmals ab dem Schuljahr 2023/2024 vorgesehen, dass die Personensorgeberechtigten in einer thematischen Elternversammlung im zweiten Schulhalbjahr über die verschiedenen Schulformen als mögliche weiterführende Schule für ihr Kind informiert werden. Dabei soll auch auf die jeweiligen Lernanforderungen eingegangen werden. (Anmerkung: Einen thematischen Elternabend zu dieser Thematik haben wir schon immer angeboten, dieser fand aber stets zu Beginn der vierten Klasse statt). Für Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2023/2024 die dritte Klasse besuchen, findet dieser Elternabend am Mittwoch, dem 08. Mai 2024 um 18.00 Uhr im Rathaussaal statt.
  2. Im Kontext der Lernentwicklungsgespräche im zweiten Schulhalbjahr sollen dann die Personensorgeberechtigten in einem persönlichen Gespräch hinsichtlich der weiteren Schullaufbahn beraten werden. Auf Wunsch der Personensorgeberechtigten kann hier bereits eine unverbindliche Einschätzung zur Eignung bestimmter Schulformen für das Kind gegeben werden.
  3. Für den 4. Schulahrgang ist erstmals ab dem Schuljahr 2024/2025 vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler, die keine Schullaufbahnempfehlung für die Schulform Gymnasium erhalten würden, aber deren Personensorgeberechtigten diese Schulform für den weiteren Bildungsweg nach dem 4. Schuljahrgang wünschen, noch vor Erstellung der Schullaufbahnempfehlung an einem Eignungsfeststellungsverfahren mit schriftlicher und mündlicher Leistungserhebung in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen. Vorgesehen ist dabei, die schriftliche Erhebung an jeweils einem Tag in der besuchten Grundschule und die mündliche an einem weiteren in einem in regionaler Nähe befindlichen Gymnasium durchzuführen. Hierfür ist vorgesehen, landeseinheitliche Aufgaben vorzugeben. 
  4. Die Bewertung der Leistungserhebung und eine entsprechend darauf basierende Empfehlung soll von Eignungsfeststellungskommissionen aus Grund- und Gymnasiallehrkräften vorgenommen werden, die zentral berufen werden. Die Ergebnisse des Eignungsfeststellungsverfahrens sollen die von den Personensorgeberechtigen zu treffende Entscheidung an schulübergreifenden Maßstäben spiegeln und im Regelfall die Experteneinschätzung der unterrichtenden Lehrkräfte bestärken.
  5. Die Informationsbroschüre "Wie weiter nach Klasse 4" wurde aktualisiert. Diese überarbeitete Version erhalten die Eltern in den Schulen. Oder Sie klicken auf diesen Link.

 

Elterninformation 2024 zum Gymnasium Halberstadt

Im Folgenden veröffentlichen wir an dieser Stelle ein Informationsschreiben des Schulleiters des Halberstädter Gymnasiums an die Eltern der Schülerinnen und Schüler aus den vierten Klassen.

 

Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen,


das Gymnasium Halberstadt gibt es offiziell seit dem 1. August 2023. Es ist aus dem ehemaligen Käthe-Kollwitz-Gymnasium und dem Gymnasium Martineum entstanden. Unser Gymnasium besuchen aktuell 1166 Schülerinnen und Schüler. Die insgesamt 48 Klassen werden in zwei Häusern von insgesamt ca. 110 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. Im ehemaligen Käthe-Kollwitz-Gymnasium lernen die 5. – 7. Klassen, im Haus Martineum am Johannesbrunnen die 8. – 12. Klassen.


Das Gymnasium Halberstadt ist eine Ganztagsschule. Das ermöglicht uns, allen Schülerinnen und Schülern neben dem regulären Unterricht eine Vielzahl von ergänzenden Bildungsangeboten anzubieten. Für die 5. und 6. Klassen gibt es z.B. eine Hausaufgabenbetreuung, das AG-Angebot bietet vom Chor bis zum Basketball für jeden und jede etwas. Besondere Begabungen und Interessen werden auf Wunsch durch erweiterte Unterrichtsangebote in den Naturwissenschaften, Fremdsprachen, Kunst und Musik sowie im Sport gefördert.


Ab der 7. Klasse wählen die Schülerinnen und Schüler eine zweite Fremdsprache. Hier stehen Latein, Französisch, Spanisch, Russisch und Italienisch zur Auswahl.


Das Gymnasium als Schulform hat mit dem Ende des 12. Schuljahrgangs als Ziel die allgemeine Hochschulreife, das Abitur. Es ist damit die Schulform, die auf direktem Weg zu einer Studierberechtigung an Hochschulen und Universitäten in Deutschland führt. Es ist aber auch der Bildungsweg, der die höchsten Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler stellt. Es sollte deshalb genau überlegt werden, ob dieser Bildungsweg der richtige für Ihre Kinder ist.


Aus meiner Erfahrung ist die Beachtung der Schullaufbahnempfehlung der Grundschulen sinnvoll. Grundsätzlich sollten gute bis sehr gute Leistungen in der Grundschule erreicht werden, ohne dass dafür übermäßiger Aufwand im Lernen zu Hause entsteht oder sogar Nachhilfe in Anspruch genommen werden muss.


Ein Weg zum Gymnasium steht Ihren Kindern auch zu einem späteren Zeitpunkt offen. Ein Übergang ist unter bestimmten Voraussetzungen und auf Empfehlung der Klassenkonferenz z.B. nach dem 5. bis 8. Schuljahrgang von einer Sekundarschule möglich. Mit einem erweiterten Realschulabschluss kann man in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10) wechseln. Die Übergangsregelungen finden Sie in der Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Darüber hinaus gibt es viele Wege außerhalb des gymnasialen Bildungsganges, die zu einer Studierberechtigung führen.
Ich wünsche, dass es Ihnen gelingt, gemeinsam mit Ihren Kindern eine kluge Entscheidung für die weitere Schullaufbahn zu treffen.


Mit besten Grüßen

 

Stefan Pasderski

Schulleiter

Hinweise zur Schullaufbahnerklärung

 

Mit dem Ende des ersten Schulhalbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen zusammen mit ihrem Halbjahreszeugnis am 02. Februar 2024 auch die Schullaufbahnempfehlung. Die Schullaufbahnempfehlung basiert auf der Lern- und Leistungsentwicklung sowie der Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Schülers. Diese wird zusammen mit den Personensorgeberechtigten in Lernentwicklungsgesprächen sowie mit den Lehrerinnen und Lehrern in der Klassenkonferenz dokumentiert.

 

Daraufhin wird eine Empfehlung für den weiteren schulischen Werdegang ausgesprochen. Die Entscheidung wird in Richtung einer "allgemeinen und berufsorientierten Bildung" oder einer "vertiefenden allgemeinen Bildung" getroffen und auf der Schullaufbahnempfehlung vermerkt. Die Personensorgeberechtigten entscheiden mithilfe dieser Schullaufbahnempfehlung, welche weiterführende Schulform für ihr Kind in Frage kommt.

 

Unterstützung bei dieser Entscheidung bieten auch die weiterführenden Schulen an. Bitte nehmen Sie dafür die Termine an den Sekundarschulen sowie den Gymnasien der Stadt Halberstadt wahr. 

 

 

Gesetzliche Regelung


Die Aufnahme in die weiterführende Schule ist durch die gleichnamige Verordnung des Bildungsministeriums geregelt. Durch eine Änderung im Dezember 2012, sind die Eltern nun nicht mehr an die Schullaufbahnempfehlung der Grundschule gebunden, da für die Anmeldung an einer Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule oder dem Gymnasium die Vorlage der Schullaufbahnempfehlung in der Regel nicht mehr notwendig ist. Eltern, die ihr Kind an Schulen in privater Trägerschaft oder Schulen mit einem speziellen inhaltlichen Schwerpunkt anmelden möchten, müssen beachten, dass diese Schulen hier individuelle Regelungen treffen können und die Vorlage der Schullaufbahnempfehlung der Grundschule verlangen.

 

Schullaufbahnempfehlung und Schullaufbahnerklärung


Die Anmeldung an eine weiterführende öffentliche Schule erfolgt mit der Abgabe der Schullaufbahnerklärung. Dieses Formular erhalten die Eltern zusammen mit der Schullaufbahnempfehlung. Die Schullaufbahnempfehlung verbleibt bei den Eltern. Die Schullaufbahnerklärung der Eltern muss bis zum 12.02.2024 wieder in der Grundschule abgegeben werden. Wichtig: Denken Sie daran, dass die Schullaufbahnerklärung von beiden Elternteilen unterschrieben werden muss. Die Grundschule sammelt alle Schullaufbahnerklärungen und führt diese an das Schulamt im Landkreis weiter. Vom Schulamt aus werden die Schullaufbahnerklärungen im Original an die zuständigen weiterführenden Schulen versandt. Hier werden die Unterlagen geprüft und die Eltern erhalten über die Aufnahme an der gewünschten Schulform eine schriftliche Mitteilung.

 

Wie geht es dann weiter?

 

Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu einer Sekundarschule, Gemeinschaftsschule oder Gymnasium soll bis Mai 2024 durch die zuständigen Schulträger abgeschlossen sein. Die Eltern werden bis Anfang Juni 2024 über darüber informiert, an welcher Schule ihr Kind aufgenommen wurde.

 

 

Hinweise zum Ausfüllen der Schullaufbahnerklärung

 

Punkt 1


Wählen Sie hier die Schulform aus, die Ihr Kind ab der 5. Klasse besuchen soll. Setzen Sie also das Kreuz entweder bei "Gymnasium" oder bei "Sekundarschule". Eine Gemeinschaftsschule gibt es im Stadtgebiet von Halberstadt nicht.

 

Punkt 2

 

Hier tragen Sie den Namen der Schule ein, die Ihr Kind ab dem kommenden Schuljahr besuchen soll.

 

Für die Sekundarschulen sind Einzugsbereiche festgelegt, Schülerinnen und Schüler der Grundschule "Miriam Lunder" wohnen in der Regel im Einzugsgebiet der Sekundarschule "Walther Gemm". Deshalb tragen Sie hier bitte den Namen Sekundarschule "Walther Gemm" ein. Wünschen Sie, dass Ihr Kind an einer anderen Sekundarschule beschult wird, ist ein Ausnahmeantrag notwendig, den Sie bitte an der zuständigen Sekundarschule einreichen. Bei der Berücksichtigung dieses Antrages wäre die nächste Frage nach den Geschwistern (Geschwisterregelung) zu berücksichtigen.

 

Wenn Ihr Kind im kommenden Schuljahr das Gymnasium besuchen soll, geben Sie als Name "Gymnasium Halberstadt" an. Nach der Fusion der beiden Halberstädter Gymnasien, werden seit dem Schuljahr 2023/2024 die Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen am Standort des ehemaligen Gymnasiums "Käthe Kollwitz" zusammengefasst.

 

Punkt 3

 

Hier machen Sie Angaben, wenn Ihr Kind ab dem kommenden Schuljahr eine Schule in freier Trägerschaft (z. Bsp. Waldorfschule) oder eine Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt (Sportgymnasium, Landesmusikgymnasium) besuchen soll. Auch hier ist die Angabe eines Ersatzwunsches notwendig, falls es aus verschiedenen Gründen nicht zu einer Aufnahme an der privaten Schule oder an der Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt kommt.

 

Punkt 4

 

Dieser Punkt ist nur auszufüllen, wenn ein bestätigter sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Schreiben Sie hier bitte den Förderbedarf auf die Linie, der im Bescheid des Landesschulamtes angegeben ist. Bitte machen Sie hier keine Angaben, wenn das Verfahren erst im Dezember 2023 beantragt wurde und deshalb noch kein Förderbedarf bestätigt ist.

 

Kreuzen Sie an, ob Sie für Ihr Kind im kommenden Schuljahr die Beschulung an einer Förderschule oder im gemeinsamen Unterricht an einer Regelschule wünschen.

 

Hinweis: Diese Frage werden Sie auch noch einmal im Rahmen der Fortschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beantworten. Hier äußern Sie nochmals den Wunsch, an welcher Schulform Ihr Kind im kommenden Schuljahr unterrichtet werden soll.

 

Punkt 5

 

Geben Sie hier bitte an, ob Ihr Kind im kommenden Schuljahr am Ethik- oder am Religionsunterricht teilnehmen soll.

 

Was mache ich, wenn ich die Schullaufbahnerklärung verloren habe?


Sie können das Formular der Schullaufbahnerklärung hier nochmal herunterladen:

 

Download Schullaufbahnerklärung

 

Elternbroschüre "Wie weiter nach Klasse 4?


Das Bildungsministerium hat eine Broschüre herausgegeben, der Eltern als Leitfaden dienen soll.

Sie finden die Broschüre hier als Download.

 

Broschüre: Wie weiter nach Klasse 4?

Terminplan über die Aufnahme an weiterführenden Schulen mit einem inhaltlichen Schwerpunkt im Schuljahr 2023/2024

 


Fristen/
Termine
Ereignis
02.02.2024 Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, der Schullaufbahnempfehlungen und des Formulars zur Schullaufbahnerklärung
12.02.2024 Abgabe der Schullaufbahnerklärungen in der Grundschule. Anschließend Übersendung der Schullaufbahnerklärungen durch die Grundschulen an das Schulverwaltungsamt des Landkreises Harz.
bis 07.02.2024 Schulen mit inhlatlichem Schwerpunkt 

Anmeldung an einer Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt durch die Personensorgeberechtigten

bis 13.02.2024

Einladung zur Eigunngsprüfung durch die Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt

15.02. bis 24.02.2024

Eignungsprüfung an den Schulen mit genehmigten ihnaltlichen Schwerpunkten Sprachen, Musik, bildende Kunst, Sport und mit mathematisch-naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt (außerhalb der Unterrichtszeit)

01.03. bis 09.03.2024

Nachprüfungstermine an Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt

18.03.2024 Erstellung einer Ranglistenfolge und Information an die Personensorgeberechtigten über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens durch die Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten
bis 28.03.2024 Rückmeldung der Personensorgeberechtigten zur Inanspruchnahme des Platzes an der Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt
bis 12.04.2024 Hauptnachrückverfahren zur Aufnahme an den Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten
bis 02.05.2024 Zuordnung der Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschule, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien durch die Schulträger
bis 03.06.2024 Schriftliche Mitteilung an die Personensorgeberechtigten durch die aufnehmenden Schulen über die Entscheidung, an welcher Sekundarschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule oder welchem Gymnasium die Aufnahme des Kindes erfolgt.

Information zur Fusion der beiden Halberstädter Gymnasien

Am Montag, dem 23. Januar 2023, luden die Schulleitungen der beiden Halberstädter Gymnasien zu einem Elternabend in die Aula des Gymnasium Käthe-Kollwitz ein. Hier informierten Frau Hesse, Rektorin des Gymnasium Käthe-Kollwitz und Herr Pasderski, Rektor des Gymnasium Martineum über die weitere Entwiclung der beiden Standorte.

 

Genehmigung kam während der Weihnachtsferien

 

Während der Weihnachtsferien wurde die Genehmigung für die Fusion der beiden Gymnasium durch das Bildungsministerium erteilt. Es folgt damit einem Entwurf des Landkreises Harz vom März 2022. Ziel ist es nun, ein neues, leistungsstarkes Gymnasium zu gestalten. Jedoch sind bis zum Schuljahresbeginn 2023/2024 noch viele Fragen zu klären

 

Schullaufbahnerklärung: "Gymnasium Halberstadt"

 

Eltern, die sich für den gymnasialen Weg entscheiden, geben auf der Schullaufbahnerklärung unter Wunschhule „Gymnasium Halberstadt“ an. Alle Schüler:innen der Klasse 5 werden dann an einem Standort unterrichtet. In welchem Gebäude ist derzeit aber nicht klar. Diese Festlegung wird aber in den nächsten Wochen erfolgen mit dem Ziel, eine gewisse Konstanz in diesen Prozess zu bringen. Wie auf dem Elternabend auf eine Nachfrage hin informiert wurde, versucht man auch bei den Klassenlehrern eine solche Konstanz zu installieren. Eltern müssen aufgrund der Größe des neuen Standorts und der Vielzahl der Lehrkräfte in diesem Bereich aber auch mit einer gewissen Fluktuation rechnen.

 

Großer Standort - neue Chancen und mehr Qualität

 

Mit dem fusionierten Gymnasium wird Schulstandort mit über 1200 Schüler:innen und über 100 Lehrkräften entstehen. In den kommenden Monaten bis zum Beginn des neuen Schuljahres müssen nun zwei Standorte, die thematisch unterschiedlich ausgerichtet sind, zusammenkommen. Gespräche müssen erfolgen, wie denn nun das neue Gymnasium ausgerichtet werden soll.
Der Vorteil eines großen Standortes ist, dass die Vielfalt der Angebote mehr Wahlmöglichkeiten bietet als an kleineren Standorten. Dadurch kann ein solcher Standort auch mehr Qualität anbieten. Auch individuelle Fördermöglichkeiten sind wesentlich größer.
Ziel ist es also, einen Standort von größter Qualität zu schaffen.
Alle am Schulprozess Beteiligte sind motiviert, diesen Gestaltungsprozess anzupacken. Dabei müssen Ideen zusammengeführt werden, weshalb der Fokus auch auf dem emotional-psychologischen Aspekt liegt.

 


Fragen nach Begriffen wie Hauptstandort“ und „Nebengebäude“ spielen derzeit keine Rolle und wird deshalb bei den Entscheidungsprozessen nicht definiert.

 

Wie geht es weiter?
Eltern müssen sich in den nächsten Wochen regelmäßig über die Schulhomepages der Gymnasien informieren, um den aktuellen Stand der Entwicklung in Erfahrung zu bringen.

 




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