Ausfüllhinwiese zur Schullaufbahnerklärung
Mit dem Ende des ersten Schulhalbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen zusammen mit ihrem Halbjahreszeugnis am 29.01.2027 auch die Schullaufbahnempfehlung. Die Schullaufbahnempfehlung basiert auf der Lern- und Leistungsentwicklung sowie der Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Schülers. Diese wird zusammen mit den Personensorgeberechtigten in Lernentwicklungsgesprächen sowie mit den Lehrerinnen und Lehrern in der Klassenkonferenz dokumentiert.
Daraufhin wird eine Empfehlung für den weiteren schulischen Werdegang ausgesprochen. Die Entscheidung wird in Richtung einer "allgemeinen und berufsorientierten Bildung" oder einer "vertiefenden allgemeinen Bildung" getroffen und auf der Schullaufbahnempfehlung vermerkt. Die Personensorgeberechtigten entscheiden mithilfe dieser Schullaufbahnempfehlung, welche weiterführende Schulform für ihr Kind in Frage kommt.
Unterstützung bei dieser Entscheidung bieten auch die weiterführenden Schulen an. Bitte nehmen Sie dafür die Termine an den Sekundarschulen sowie den Gymnasien der Stadt Halberstadt wahr.
Gesetzliche Regelung
Die Aufnahme in die weiterführende Schule ist durch die gleichnamige Verordnung des Bildungsministeriums geregelt. Durch eine Änderung im Dezember 2012, sind die Eltern nun nicht mehr an die Schullaufbahnempfehlung der Grundschule gebunden, da für die Anmeldung an einer Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule oder dem Gymnasium die Vorlage der Schullaufbahnempfehlung in der Regel nicht mehr notwendig ist. Eltern, die ihr Kind an Schulen in privater Trägerschaft oder Schulen mit einem speziellen inhaltlichen Schwerpunkt anmelden möchten, müssen beachten, dass diese Schulen hier individuelle Regelungen treffen können und die Vorlage der Schullaufbahnempfehlung der Grundschule verlangen.
Schullaufbahnempfehlung und Schullaufbahnerklärung
Die Anmeldung an eine weiterführende öffentliche Schule erfolgt mit der Abgabe der Schullaufbahnerklärung. Dieses Formular erhalten die Eltern zusammen mit der Schullaufbahnempfehlung. Die Schullaufbahnempfehlung verbleibt bei den Eltern. Die Schullaufbahnerklärung der Eltern muss bis zum 08.02.2027 wieder in der Grundschule abgegeben werden. Wichtig: Denken Sie daran, dass die Schullaufbahnerklärung von beiden Elternteilen unterschrieben werden muss. Die Grundschule sammelt alle Schullaufbahnerklärungen und führt diese an das Schulamt im Landkreis weiter. Vom Schulamt aus werden die Schullaufbahnerklärungen im Original an die zuständigen weiterführenden Schulen versandt. Hier werden die Unterlagen geprüft und die Eltern erhalten über die Aufnahme an der gewünschten Schulform eine schriftliche Mitteilung.
Wie geht es dann weiter?
Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu einer Sekundarschule, Gemeinschaftsschule oder Gymnasium soll bis Mai 2025 durch die zuständigen Schulträger abgeschlossen sein. Die Eltern werden bis Anfang Juni 2025 über darüber informiert, an welcher Schule ihr Kind aufgenommen wurde.
Hinweise zum Ausfüllen der Schullaufbahnerklärung
Kontrollieren Sie zunächst, ob die eingetragenen Daten korrekt sind.
Hinweis: Die hier erfassten Personensorgeberechtigten müssen auf der Rückseite der Schullaufbahnempfehlung unterschreiben.
Ergänzen Sie bitte eine Telefonnummer oder eine E-Mailadresse. Die Schullaufbahnerklärungen werden vom Schulamt des Landkreises Harz bearbeitet. Falles die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rückfragen haben, können sie sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Punkt 1
Wählen Sie hier die Schulform aus, die Ihr Kind ab der 5. Klasse besuchen soll. Setzen Sie also das Kreuz entweder bei "Gymnasium" oder bei "Sekundarschule". Eine Gemeinschaftsschule gibt es im Stadtgebiet von Halberstadt nicht.

Punkt 2
Hier tragen Sie den Namen der Schule ein, die Ihr Kind ab dem kommenden Schuljahr besuchen soll.
Eltern, die ihr Kind an einer Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt anmelden wollen, lassen Punkt 2 aus und machen bei Punkt 3 weiter.
Für die Sekundarschulen sind Einzugsbereiche festgelegt, Schülerinnen und Schüler der Grundschule "Miriam Lunder" wohnen in der Regel im Einzugsgebiet der Sekundarschule "Walther Gemm". Deshalb tragen Sie hier bitte den Namen Sekundarschule "Walther Gemm" ein. Wünschen Sie, dass Ihr Kind an einer anderen Sekundarschule beschult wird, ist ein Ausnahmeantrag notwendig, den Sie bitte an der zusammen mit der Schullaufbahnerklärungeinreichen. Bei der Berücksichtigung dieses Antrages wäre die nächste Frage nach den Geschwistern (Geschwisterregelung) zu berücksichtigen.
Wenn Ihr Kind im kommenden Schuljahr das Gymnasium besuchen soll, geben Sie als Name "Gymnasium Halberstadt" an. Nach der Fusion der beiden Halberstädter Gymnasien, werden seit dem Schuljahr 2023/2024 die Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen am Standort des ehemaligen Gymnasiums "Käthe Kollwitz" zusammengefasst.
Die Angabe "Ersatzwunsch" entfällt im Bereich Halberstadt.

Punkt 3
Hier machen Sie Angaben, wenn Ihr Kind ab dem kommenden Schuljahr eine Schule in freier Trägerschaft (z. Bsp. Waldorfschule) oder eine Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt (Sportgymnasium, Landesmusikgymnasium) besuchen soll. Auch hier ist die Angabe eines Ersatzwunsches notwendig, falls es aus verschiedenen Gründen nicht zu einer Aufnahme an der privaten Schule oder an der Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt kommt.

Punkt 4
Wenn für Ihr Kind kein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, kreuzen Sie hier bitte "nein" an.
Wenn ein bestätigter sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, kreuzen Sie bitte "ja" an. Ergänzen Sie hier daneben bitte den Förderbedarf, der im Bescheid des Landesschulamtes angegeben ist. Bitte machen Sie hier keine Angaben, wenn das Verfahren erst im Dezember 2024 beantragt wurde und deshalb noch kein Förderbedarf bestätigt ist.
Kreuzen Sie an, ob Sie für Ihr Kind im kommenden Schuljahr die Beschulung an einer Förderschule oder im gemeinsamen Unterricht an einer Regelschule wünschen.

Hinweis: Diese Frage werden Sie auch noch einmal im Rahmen der Fortschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beantworten. Hier äußern Sie nochmals den Wunsch, an welcher Schulform Ihr Kind im kommenden Schuljahr unterrichtet werden soll.
Punkt 5
Geben Sie hier bitte an, ob Ihr Kind im kommenden Schuljahr am Ethik- oder am Religionsunterricht teilnehmen soll.

Unterschriften
Vergessen Sie nicht, die Schullaufbahnerklärung zu unterschreiben. Hier müssen die Unterschriften der Personen erscheinen, die auf der Vorderseite als Personensorgeberechtigte angeben sind.

Was mache ich, wenn ich die Schullaufbahnerklärung verloren habe?
Sie können das Formular der Schullaufbahnerklärung hier nochmal herunterladen:
Download Schullaufbahnerklärung
Elternbroschüre "Wie weiter nach Klasse 4?
Das Bildungsministerium hat eine Broschüre herausgegeben, der Eltern als Leitfaden dienen soll.
Sie finden die Broschüre hier als Download.
Lizenzen & Quellen
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