Gesundheitsüberprüfung

Schülerinnen und Schüler der Klasse 3 müssen im Verlauf des Schuljahres zur Gesundheitsüberprüfung im Gesundheitsamt vorgestellt werden.

Die Teilnahme an der Untersuchung ist verpflichtend und ergibt sich aus §9 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst und aus §1 der Verordnung über die schulärztliche Untersuchung.

 

In Vorbereitung der Schuluntersuchung erhalten die Eltern einen Amnesebogen. Der Amnesebogen ist für das medizinische Personal im Gesundheitsmat bestimmt. Deshalb ist der ausgefüllte Bogen in einem verschlossenen Briefumschlag in der Schule abzugeben. Diese leitet im Rahmen der Schuluntersuchung die ausgefüllten Bögen an das Gesundheitsamt weiter.

 

Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Das Schulgesetz ist der zentrale Mittelpunkt des rechtlichen Handelns in der Schule. Das Schulgesetz wird durch Verordnungen und Erlasse ergänzt.

 

Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt




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